Eigene Treffpunkte im Internet zur schnellen Koordination bei gemeinsamen Themen und Projekten.

AGB

1. Geltungsbereich
meetingpoint.click wird Ihnen vom Betreiber des Internetdienstes WORKTOGETHER.NET (folgend Worktogether genannt) bereitgestellt. Worktogether erbringt seine Leistungen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

2. Vertragspartner
Vertragspartnerin im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Inhaberin von Worktogether, die Dr. Giesler & Dr. Sprick GbR. Kunde ist derjenige, der einen Vertrag mit der Dr. Giesler & Dr. Sprick GbR im Sinne der nachfolgenden AGB's abschließt und das Entgelt für die Nutzung der bereitgestellten Accounts an die Dr. Giesler & Dr. Sprick GbR, Borkumstr. 1a in D-40468 Düsseldorf, entrichtet.

3. Vertragsschluss
Die Nutzung kostenpflichtiger Dienste setzt immer eine Registrierung und Freischaltung eines Accounts durch Worktogether voraus. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit der Freischaltung des Systems und einer Freischaltungsbestätigung von Worktogether, im Regelfall auf elektronischem Wege, zustande. Vertragsbeginn ist der Tag der Freischaltung des Systems.
Als Kunden werden ausschließlich volljährige Personen akzeptiert. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, Worktogether jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten.

4. Systemnutzung und Verfügbarkeit des Internetdienstes
Der Kunde erhält im vereinbarten Nutzungszeitraum eine Nutzungslizenz, die es ihm erlaubt, alle für ihn freigeschalteten Systeme in Verbindung mit der gültigen Preisliste im Rahmen der jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten vollständig und jederzeit zu nutzen.
Worktogether stellt seinen Internetdienst prinzipiell ohne Unterbrechung zur Verfügung. Dennoch kann nicht gewährleistet werden, dass der Dienst ständig zur Verfügung steht und ohne Einschränkung funktioniert. Worktogether ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von Worktogether liegt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es Leistungsverzögerungen und -beeinträchtigungen aufgrund von Ereignissen und Umständen gibt, die außerhalb des Einflussbereichs von Worktogether, z.B. Verfügbarkeit des WWW, liegen. Für Systemunterbrechungen oder Datenverluste, insbesondere verursacht durch Stromausfälle, Systemabstürze, Systemüberlastungen, Computerviren, technische Defekte, Sabotage oder menschliches Versagen kann Worktogether in keinem Fall haftbar gemacht werden. Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten etc. führen nicht zu einem Kündigungsrecht und Schadensersatzansprüchen des Kunden. Worktogether entwickelt seinen Internetdienst ständig weiter, um ihn zu verbessern. Hierzu werden in unregelmäßigen Zeitabständen (in der Regel mehrmals im Monat) Updates zum Gesamtsystem oder zu einzelnen Systemkomponenten online gestellt, die den vom Kunden genutzten Account immer wieder modifizieren. Der Nutzungsvertrag wird durch System-Updates nicht verändert oder aufgehoben.
Worktogether weisst ausdrücklich darauf hin, dass trotz der Sicherheitsvorkehrungen von Worktogether Datenverluste niemals vollständig ausgeschlossen werden können. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, Ergebnisse durch "Download" (Herunterladen) zu sichern.

5. Nutzungsgebühr
Für die Nutzung des Internetdienstes hat der Kunde, die in der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Anmeldung ersichtlichen Preise, zu entrichten.
Die Nutzungsgebühr wird hierbei jeweils im Voraus abgerechnet. Der Kunde erhält hierzu eine Rechnung. Die Gebühren sind mit Zugang der Rechnung rein brutto und in der genannten Frist fällig.

6. Vertragsverlängerung / Kündigung
Die Laufzeit eines Accounts beginnt ab dem ersten Tag der Freischaltung. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich das Nutzungsrecht des Kunden automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine rechtzeitige Kündigung des Vertragsverhältnisses in Schriftform - per Telefax oder Brief - mindestens 10 Werktage vor Ablauf der Laufzeit eingegangen ist.

7. Verzug
Worktogether ist berechtigt Systemfreischaltungen, für die der Kunde kein Nutzungsentgelt zahlt, jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist, aufzuheben und das Vertragsverhältnis zu kündigen. Ein Kunde, der trotz Mahnung mit einer Zahlung in Verzug ist, bleibt trotz Systemsperrung dazu verpflichtet, die vereinbarte Nutzungsgebühr zu bezahlen.

8. Nutzungsbedingungen
Bei der Nutzung eines Accounts sind immer die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieses Accounts im Vorfeld der Nutzung vom Kunden vollständig zu akzeptieren. Inhaber eines Accounts zur Installation und Administration von Accounts, die anderen Personen wiederum Accounts von Worktogether zur Verfügung stellen, sind verpflichtet, diese Personen auf die Nutzungsbedingungen hinzuweisen und die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen bei diesen Personen zu überwachen.

9. Verantwortlichkeit
Der Kunde ist allein für die rechtliche Zulässigkeit der in seinem Account und in denen von ihm installierten Accounts angewendeten Online-Tools verantwortlich. Der Kunde übernimmt bei der Anwendung der Online-Tools in seinem Account und in denen von ihm installierten Accounts die Verantwortung für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, insbesondere von Datenschutz, Urheberrechten, Mitbestimmungsrechten und Leistungsschutzrechten von allen Nutzern seines Accounts.
Alle Kunden sind verpflichtet, Zugangsdaten zum Account nur an ausgewählte und ihnen namentlich bekannten Personen weiter zu geben. Bei der Weitergabe von Zugangsdaten zu bestehenden Accounts (z. B. zum eigenen Account bei Urlaubsvertretung) behält der Kunde die Verantwortlichkeit für die Nutzung seines Accounts. Der Kunde verpflichtet sich, alle denjenigen Nutzern eines Accounts den Zugang zum Account unverzüglich dann zu verwehren (z. B. durch Ändern der Zugangsdaten), wenn über den Account gesetzliche Vorschriften, insbesondere von Datenschutz, Urheberrechten, Mitbestimmungsrechten und Leistungsschutzrechten missachtet oder Sorgfaltspflichten und Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden. Sollten einzelne Inhaber eines Accounts gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, so hat der Inhaber eines Accounts mit Administrationsrechten diese Accounts unverzüglich zu löschen.
Worktogether behält sich in Einzelfällen vor, Systemfreischaltungen jederzeit aufzuheben, wenn im Verantwortungsbereich des Kunden rechtsradikale, gewaltverherrlichenden oder pornographische Inhalte mit dem Worktogether-System transportiert werden oder wenn gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen wird. In keinem Fall haftet Worktogether für Schäden, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung resultieren und bei Beachtung der Pflichten hätten verhindert werden können.

10. Urheberschutz
Das gesamte System von Worktogether und alle Teile aus diesem System sind geistiges Eigentum von Dr. Giesler und Dr. Sprick. Die Verwendung des Systems oder einzelner Teile des Systems ist nur innerhalb der regulären Nutzung eines freigeschalteten Accounts statthaft. Es ist insbesondere nicht gestattet, von Worktogether zur Verfügung gestellte Inhalte (Content) oder Teile des Worktogether-Systems zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder sie sonst außerhalb des vertraglich bestimmten Zwecks in irgendeiner Form zu nutzen, vorbehaltlich der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Worktogether.

11. Sonstiges
Worktogether behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die aktuellen AGB, wie sie auf der Homepage veröffentlicht sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil eines auf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrags. Dies gilt auch dann, wenn Worktogether nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Worktogether auf Dritte übertragen.
Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung des auf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrags bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Sollten Regelungen des auf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

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Dr. Giesler & Dr. Sprick GbR
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