Eigene Treffpunkte im Internet zur schnellen Koordination bei gemeinsamen Themen und Projekten.

Nutzungsbedingungen

1. Nutzungsanspruch
Meeting-Points auf meetingpoint.click werden vom Internetdienst WORKTOGETHER.NET (folgend Worktogether genannt) bereitgestellt. Die Nutzung der Meeting-Points auf der frei zugänglichen Plattform meetingpoint.click ist kostenlos. Für die Installation und Nutzung geschlossener Unternehmenslösungen auf seperaten Plattformen wird über Jahreslizenzen vergütet.

2. Beschreibung des Service
Worktogether ermöglicht dem Inhaber eines auf seine E-Mail-Adresse angemeldeten Meeting-Points, einen Online-Treffpunkt anzubieten und zu administrieren. Der Meeting-Point kann von beliebigen externen Personen aufgerufen und besucht werden, wenn die Besucher den spezifischen Name des Meeting-Points in das dafür vorgesehene Eingabefeld auf meetingpoint.click eingeben. In einem Meeting-Point können bei entsprechender Freischaltung der einzelnen Funktionen von den Besuchern Texte, Dokumente, Bilder, eigene Sounds sowie Verlinkungen zu Webseiten oder zu anderen Worktogether-Tools eingestellt werden. Die Eingaben in einem Meeting-Point sind immer von anderen Besuchern des Meeting-Points einsehbar und dienen zur Kommunikation und Koordination der Besucher eines Meeting-Points.

3. Systemnutzung und Verfügbarkeit des Internetdienstes
Worktogether stellt seinen Internetdienst prinzipiell ohne Unterbrechung zur Verfügung. Dennoch kann nicht gewährleistet werden, dass der Dienst ständig zur Verfügung steht und ohne Einschränkung funktioniert. Worktogether ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von Worktogether liegt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es Leistungsverzögerungen und -beeinträchtigungen aufgrund von Ereignissen und Umständen gibt, die außerhalb des Einflussbereichs von Worktogether, z. B. Verfügbarkeit des WWW, liegen. Für Systemunterbrechungen oder Datenverluste, insbesondere verursacht durch Stromausfälle, Systemabstürze, Systemüberlastungen, Computerviren, technische Defekte, Sabotage oder menschliches Versagen kann Worktogether in keinem Fall haftbar gemacht werden. Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten etc. führen nicht zu einem Kündigungsrecht und Schadensersatzansprüchen des Kunden. Worktogether entwickelt seinen Internetdienst ständig weiter, um ihn zu verbessern. Hierzu werden in unregelmäßigen Zeitabständen (in der Regel mehrmals im Monat) Updates zum Gesamtsystem oder zu einzelnen Systemkomponenten online gestellt, die Meeting-Points und die persönlichen Accounts der Initiatoren immer wieder modifizieren können. Der Nutzungsvertrag wird durch System-Updates nicht verändert oder aufgehoben. Worktogether weisst ausdrücklich darauf hin, dass trotz der Sicherheitsvorkehrungen von Worktogether Datenverluste niemals vollständig ausgeschlossen werden können. Der Nutzer ist deshalb verpflichtet, alle für ihn oder andere Personen wichtigen Daten, regelmäßig durch "Download" (Herunterladen) zu sichern. Zusätzlich müssen alle Daten eines "Uploads" (Hochladen) auf das Worktogether-System durch den Nutzer auf dessen Datenträgern gesichert sein, da Worktogether Datenverluste nicht ausschließen kann.Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nutzung eines Worktogether Meeting-Points oder persönlichen Accounts. Worktogether behält sich das Recht vor, einzelne Worktogether Meeting-Points und Accounts zu löschen und für bestimmte Personen oder bestimmte E-Mail-Adressen keine Freischaltung vorzunehmen. Die Entscheidung über Freischaltung und Aufhebung einer Freischaltung liegt grundsätzlich bei Worktogether. Nichtfreischaltung muss nicht begründet werden. Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Worktogether Meeting-Points, insbesondere gegen die Sorgfaltspflichten, wird der Meeting-Point gelöscht und im Bedarfsfall rechtliche Schritte eingeleitet.

4. Nutzungsgebühr
Für die Nutzung des Internetdienstes als geschlossene Unternehmenslösung wird eine Jahreslizenz berechnet, gestaffelt nach Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen. Die Jahreslizenz wird im Voraus abgerechnet. Das Unternehmen erhält hierzu eine Rechnung. Die Lizenzen sind mit Zugang der Rechnung rein brutto und in der genannten Frist fällig.

5. Vertragsverlängerung / Kündigung
Die Laufzeit Lizenz beginnt immer ab dem ersten Tag der Freischaltung. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich das Nutzungsrecht des Nutzers automatisch um die bisher vereinbarte Laufzeit, wenn keine rechtzeitige Kündigung des Vertragsverhältnisses in Schriftform - per Telefax oder Brief - mindestens 10 Werktage vor Ablauf der Laufzeit eingegangen ist.

6. Verzug
Worktogether ist berechtigt, kostenpflichtige Systemfreischaltungen für die der Nutzer kein Nutzungsentgelt zahlt, jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist, aufzuheben und das Vertragsverhältnis zu kündigen. Ein Nutzer, der trotz Mahnung mit einer Zahlung in Verzug ist, bleibt trotz Systemsperrung dazu verpflichtet, die vereinbarte Nutzungsgebühr zu bezahlen.

7. Verantwortlichkeit und Sorgfaltspflichten
Der Inhaber eines Accounts zur Administration eines oder mehrerer Meeting-Points ist als Initiator für die rechtliche Zulässigkeit der in seinen Meeting-Points eingestellten Inhalte und deren Verwendung verantwortlich. Der Initiator und somit Inhaber eines Meeting-Points verpflichtet sich seine Meeting-Points ausschließlich nur im Rahmen geltenden Rechts zu betreiben und auch die Einhaltung geltenden Rechts bei den Besuchern seiner Meeting-Points zu überwachen. Der Inhaber eines Meeting-Points hat dafür Sorge zu tragen, dass keinesfalls rechtsradikale, islamistische, gewaltverherrlichenden, menschenverachtende oder pornographische Inhalte innerhalb seines Meeting-Points vorkommen. Ferner hat er dafür Sorge zu tragen, dass über seine Meeting-Points nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namensrechte, Urheberrechte, Datenschutzrechte, Wettbewerbsrechte usw.) verstoßen wird oder dass Beleidigungen, übler Nachrede oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten vorkommen. Keinesfalls darf er selbst solche Inhalte in seinen Meeting-Point einstellen. Sollten derartige Inhalte in einen Meeting-Point gelangt sein (beispielsweise durch Speichern externer Internet-Zugänge, durch einen Upload oder durch die Aktivitäten der Besucher eines Meeting-Points), so sind die entsprechenden Inhalte oder der gesamte Meeting-Point schnellstmöglich zu löschen. Der Inhaber eines oder mehrerer Meeting-Points verpflichtet sich, alle von den Besuchern seiner Meeting-Points eingestellten Inhalte (z. B. Texte, Verlinkungen oder Zugänge zu technischen Medien wie Sound, Video, Foto) regelmäßig auf ihre rechtliche Zulässigkeit nach bestem Wissen und Gewissen zu überwachen und streng darauf zu achten, dass diese den allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung eines Meeting-Points entsprechen. Sollte der Inhaber eines oder mehrerer Meeting-Points innerhalb seiner Meeting-Points Regelverstöße feststellen oder ihm diese bekannt werden (z. B. per E-Mail), oder sollten Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der eingestellten Inhalte bestehen, so sind die entsprechende Inhalte umgehend und vollständig aus dem Meeting-Point zu löschen. Zusätzlich ist der Inhaber eines Meeting-Points verpflichtet, einen Meeting-Point mit Passwort (Login-Passwort und Administrations-Passwort) zu sichern oder Einstell-Optionen für Besucher zu sperren, wenn Verstöße gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen eines Worktogether Meeting-Points durch die Besucher seiner Meeting-Points bereits vorgekommen sind oder in Zukunft zu erwarten oder wahrscheinlich sind. Der Inhaber eines oder mehrerer Worktogether Meeting-Points verpflichtet sich, Worktogether schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch die Anmeldung und Nutzung seines Accounts und/oder seine Teilnahme an diesem Internetservice entstehen könnten. Der Inhaber eines Meeting-Points verpflichtet sich insbesondere, Worktogether von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namensrechte, Urheberrechte, Datenschutzrechte, Wettbewerbsrechte usw.) oder durch Beleidigung, übler Nachrede, Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für andere Nutzer oder aus der Verletzung von sonstigen Rechten ergeben, freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf die Kosten, die zur Abwehr solcher Inanspruchnahmen erforderlich sind.

8. Haftung von Worktogether
Für allgemeine Sicherheitsrisiken des Internets kann der Internetdienst Worktogether nicht haftbar gemacht werden. Der Inhaber eines Meeting-Points und seine Teilnehmer haben auf keinen Fall Ansprüche auf Schadensersatz durch Worktogether, die z. B. durch Ausfall des Dienstes oder durch Datenverlust entstehen.Worktogether übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und den Inhalt der von Besuchern oder von Initiatoren eines Meeting-Points eingestellten Inhalte oder sonstiger Eingabedaten. Worktogether haftet nicht für den eventuellen Missbrauch von Informationen oder für wirtschaftliche, körperliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung dieses Internetsystems ergeben. Für die unbefugte Kenntniserlangung von Daten (z. B. durch einen unbefugten Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank) haftet Worktogether nicht. Worktogether kann auch nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche die Nutzer selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden.

9. Urheberschutz
Das gesamte System von Worktogether und alle Teile aus diesem System sind geistiges Eigentum von Dr. Giesler und Dr. Sprick. Die Verwendung des Systems oder einzelner Teile des Systems ist nur innerhalb der regulären Nutzung eines freigeschalteten Accounts und deren Meeting-Points statthaft. Es ist insbesondere nicht gestattet, von Worktogether zur Verfügung gestellte Inhalte (Content) oder Teile des Worktogether-Systems zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder sie sonst außerhalb des vertraglich bestimmten Zwecks in irgendeiner Form zu nutzen, vorbehaltlich der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Worktogether.

10. Sonstiges
Worktogether behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen für einen Meeting-Point mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen können auf meetingpoint.click und im Meeting-Point jederzeit geöffnet werden. Unternehmen mit Jahreslizenzen erhalten per Email die geänderten Bedingungen mit Recht auf Sonderkündigung. Sollte er darauf in einer Frist von vier Wochen nicht reagieren und widersprechen, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird auch in der E-Mail nochmals hingewiesen. Abweichende Bedingungen des Nutzers, die mit diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Widerspruch stehen, finden keine Berücksichtigung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Worktogether auf Dritte übertragen. Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung des auf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrags bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten Regelungen des auf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.